Informationen

Allgemeines zum Medical

Ein Flugschüler darf erst dann Alleinflüge durchführen, wenn ihm das Tauglichkeitszeugnis ausgestellt wurde, das für den Erhalt der betreffenden Lizenz erforderlich ist.

Bewerber um und Inhaber von Pilotenlizenzen für Leichtflugzeuge (Light Aircraft Pilot License, LAPL) benötigen zumindest ein Tauglichkeitszeugnis für LAPL.

Bewerber um und Inhaber von Privatpilotenlizenzen (Private Pilot Licence, PPL), Segelflugzeugpilotenlizenzen (Sailplane Pilot Licence, SPL) oder Ballonpilotenlizenzen (Balloon Pilot Licence, BPL) benötigen zumindest ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2.

Bewerber um und Inhaber von SPL oder BPL, zur Betätigung bei gewerblichen Segelflügen oder gewerblichen Ballonfahrten, benötigen zumindest ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2.

Wenn die PPL oder LAPL um eine Nachtflugberechtigung ergänzt werden soll, muss der Lizenzinhaber farbensicher sein.
Bewerber um und Inhaber von Lizenzen für Berufspiloten (Commercial Pilot Licence, CPL), von Lizenzen für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (Multi-crew Pilot Licence, MPL) oder von Lizenzen für Verkehrspiloten (Airline Transport Pilot Licence, ATPL) benötigen ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1.

Wenn die PPL um eine Instrumentenflugberechtigung ergänzt werden soll, muss der Lizenzinhaber sich Reintonaudiometrie-Untersuchungen mit der Periodizität und nach dem Standard, die für Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 1 vorgeschrieben sind, unterziehen.
Ein Lizenzinhaber darf zu keiner Zeit über mehrere gemäß diesem Teil ausgestellte Tauglichkeitszeugnisse verfügen.

Vorraussetzungen für den Erhalt der Medical

Piloten dürfen keine:
a) angeborenen oder erworbenen Normabweichungen;
b) aktiven, latenten, akuten oder chronischen Erkrankungen oder Behinderungen;
c) Wunden, Verletzungen oder Operationsfolgen und
d) Wirkungen und Nebenwirkungen eines für therapeutische, diagnostische oder präventive Zwecke angewendeten bzw. eingenommenen verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels aufweisen , die eine funktionelle Beeinträchtigung eines Ausmaßes nach sich ziehen würden, das zu Handlungsunfähigkeit führen oder ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung ihrer Sicherheitspflichten und Verantwortlichkeiten beeinträchtigen könnte .

Untersuchungen finden hauptsächlich am Freitag Vormittag statt, sollten andere Terminwünsche an anderen Tagen bestehen, bitte wir um Kontaktaufnahme.

Untersuchungsart







Einwilligung zur Datenverarbeitung (Pflichtfeld)

Ich habe die (Datenschutzerklärung) zur Kenntniss genommen und aktzeptiert.

Ich stimme ausdrücklich zu.

Bitte mitbringen:

  • Personalausweis, Chipkarte der Krankasse zur Anlage des Datensatzes im Praxissystem
  • Flugbuch, alle Fluglizenzen und letztes Tauglichkeitszeugnis (sofern vorhanden)
  • Brille bzw. Sehhilfen (Kontaktlinsen bitte am Untersuchungstag nicht tragen)
  • Brillenpass (sofern vorhanden)
    nach Möglichkeit augenärztlicher Vorbefund (sofern vorhanden)
  • Bei zwischenzeitlichen Erkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit:
  • Bitte umfassende ärztliche Berichte besorgen (z.B. Entlassungsbericht der Klinik).

Sie sind nicht sicher, ob die Erkrankung relevant war, dann fragen Sie uns bitte im Voraus!

Sie brauchen nicht nüchtern zu erscheinen.

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