Medical LAPL

LAPL - Light Aircraft Pilot Licence

  • LAPL (A) (Aeroplane)
  • LAPL (H) (Hubschrauber)
  • LAPL (S) (Segelflugzeug)
  • LAPL (B) (Ballon)

Gültigkeitsdauer gemäß MED.A.045

60 Monate

Bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres,

24 Monate

Diese Lizenz gilt bei Inhabern, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.

Bitte mitbringen:

  • Antrag Tauglichkeitsuntersuchung – diesen finden Sie mit Ausfüllanleitung in unserem Downloadbereich bzw. in dem des LBA
  • Personalausweis, Chipkarte der Krankenkasse zur Anlage des Datensatzes im Praxissystem
  • Flugbuch, alle Fluglizenzen und letztes Tauglichkeitszeugnis (sofern vorhanden)
  • Brille bzw. Sehhilfen (Kontaktlinsen bitte am Untersuchungstag nicht tragen)
  • Brillenpass (sofern vorhanden)
    nach Möglichkeit augenärztlicher Vorbefund (sofern vorhanden)
  • Bei zwischenzeitlichen Erkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit:
  • Bitte umfassende ärztliche Berichte besorgen (z.B. Entlassungsbericht der Klinik).

Sie sind nicht sicher, ob die Erkrankung relevant war, dann fragen Sie uns bitte im Voraus!

Sie brauchen nicht nüchtern zu erscheinen.

Untersuchungen finden hauptsächlich am Freitag Vormittag statt, sollten andere Terminwünsche an anderen Tagen bestehen, bitte wir um Kontaktaufnahme.

Untersuchungsart







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